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Wir befassen uns mit dem An- und Verkauf von Mehrfamilien-, Büro- und Geschäftshäuser, Stadtvillen, Fachmarktzentren, Pflegeheime, Ärztezentren, Baugrundstücke sowie Hotels und Logistikobjekte.

Auch die Bewertung von Objekten fällt in unseren Komptenzbereich.

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Dann rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail unter:

hallo@immobilientipp.hamburg

Immobilien-Tipp

Sie haben gehört, dass Ihr Freund sein Mehrfamilienhaus verkaufen möchte?

Sie haben Bekannte, die Ihr Geschäftshaus verkaufen wollen?

Oder Sie wissen, wer sein Grundstück veräußern will?

Geben Sie uns Ihren Tipp und wir kümmern uns um den Papierkram.

Nutzen Sie Ihre Kontakte und senden uns eine E-Mail mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse und Ihrem Tipp an

hallo@immobilientipp.hamburg

Wird durch unsere Vermarktung ein wirksamer Kaufvertrag unterzeichnet, erhalten Sie eine Tippgeber-Provision in Höhe von 15 % unserer eigenen Maklerprovision.

Beispielrechnung

Rechtliche Hinweise

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WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR UNSERE IMMOBILIEN – TIPPGEBER

Alle Tippgeber-Provisionen beinhalten 19% MwSt. und werden nach Eingang der Maklerprovision auf Wunsch in Bar oder per Überweisung ausgezahlt. Für die entsprechende Endversteuerung Ihrer Provision sind Sie selbst verantwortlich. Die Firma Immonetzwerk Hamburg GmbH behält sich das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder auch Insider-Tippgeber abzulehnen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sofern die Maklerprovision nicht gezahlt wird, erfolgt auch keine Auszahlung des Finderlohns. Bei sich überschneidenden Tipps bei ein und demselben Objekt, erhält nur der erste Insider-Tippgeber die Provision. Natürlich bearbeiten wir Ihren Tipp auf Wunsch auch anonym und diskret gegenüber dem Eigentümer! Jedoch sollten Sie bedenken, dass sich die Erfolgsaussichten erhöhen, sofern Sie den Eigentümer vorab über uns informieren, so dass wir uns auf Ihre Empfehlung beziehen können.

Hinweis für Personen, welche einem Standesrecht unterliegen (z.B. Rechts-anwälte & Steuerberater):
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass sich dieses Angebot nicht an Personen richtet, welche sich in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden oder Mandanten befinden bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist, Tippgeber-Provisionen zu berechnen.